Elterliche Gewalt

[507] Elterliche Gewalt, die den Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern zustehenden Rechte und Pflichten. Die Rechtswirkungen der E. G. zeigen sich (nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. § 1616 fg.) namentlich in der Verpflichtung des Kindes zu Gehorsam und Dienst gegenüber den Eltern und in dem Recht und der Pflicht der Eltern, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 507.
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