Toskana

[851] Toskāna, bis 1860 Großherzogtum in Mittelitalien, 22.338 qkm, (1861) 1.826.334 E., seitdem Teil (Compartimento) des Königr. Italien mit den Prov. Arezzo, Florenz, Grosseto, Livorno, Lucca, Pisa, Siena und dem früher zu Modena gehörigen Massa e Carrara, 24.105 qkm, (1905) 2.631.556 E.; Hauptstadt Florenz.

[851] Geschichte. T., im Altertum in weiterer Ausdehnung Tyrrhenien, Etrurien und Tuscien, kam nach der Eroberung des Langobard. Reichs durch Karl d. Gr. 774 unter fränk. Herrschaft und wurde bis zum 12. Jahrh. von Herzögen und Markgrafen regiert. Nach dem Tode der Markgräfin Mathilde (s.d.) 1115 erlangten die Städte während des Streites um deren Besitz tatsächliche Unabhängigkeit; unter ihnen gewann Florenz, geleitet von der Familie der Medici (s.d.), nach Unterwerfung von Pisa (1509) und Siena (1559) die Herrschaft von T. Alexander von Medici ward 1532 zum erblichen Herzog von Florenz, Herzog Cosimo I. 1569 zum Großherzog von T. erhoben. Nach dem Aussterben der Medici 1737 folgte gemäß den Bestimmungen des Wiener Friedens (1735) Herzog Franz Stephan von Lothringen (als röm.-deutscher Kaiser Franz I. 1745-65) als Großherzog in T., welcher dieses 1763 zu einer österr. Sekundogenitur bestimmte. Unter Leopold I. (1765-90; als Kaiser Leopold II.) gelangte das Land zu neuer Blüte; sein Nachfolger Ferdinand III. (s. Ferdinand, Großherzöge von Toskana) mußte im Frieden zu Lunéville 9. Febr. 1801 auf T. verzichten, nachdem dasselbe 1. Okt. 1800 als Königr. Etrurien an den Herzog Ludwig von Parma verliehen worden war. Dieses wurde 24. Mai 1808 Frankreich einverleibt. 1814 erhielt Ferdinand III. T. zurück; ihm folgte (seit 1824) sein Sohn Leopold II. (s.d.). Als 1859 das Volk durch Demonstrationen die Allianz mit Sardinien und Frankreich zu erzwingen suchte, reiste dieser 27. April nach Österreich ab; Viktor Emanuel II. ward als »Protektor der Nationalregierung von T.« ausgerufen. Durch den Frieden von Villafranca (11. Juli) ward die habsburg.-lothring. Dynastie wieder eingesetzt und Leopold II. dankte (21. Juli) zugunsten seines Sohnes Ferdinand IV. ab; doch dekretierte eine Nationalversammlung 16. Aug. 1859 dessen Absetzung und erklärte sich für die Vereinigung T.s mit Sardinien, die nach der Volksabstimmung vom 11. und 12. März 1860 durch Dekret Viktor Emanuels vom 22. März 1860 erfolgte. – Vgl. Reumont (2 Bde., 1876-77).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 851-852.
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