Freiburg

[792] Freiburg, Kanton der westl. Schweiz zwischen Bern, Waadt u. dem Neuenburger See, 261/2 QM. groß mit beinahe 100000 E., wovon 3/4 franz. sprechen und außer dem Bezirke Murten kathol. sind. Die Stadt, eine Gründung der Zähringer, dann kyburgisch, zuletzt österreich., erlangte zu Ende des 14. Jahrh. ihre Freiheit und begründete durch kriegerische und friedliche Erwerbungen das Gebiet des gegenwärtigen Kantons. Er wird in 7 Bezirke eingetheilt, ist im Süden gebirgig, nur im Norden zum Ackerbau geeignet, von einem kräftigen Menschenschlage bewohnt, war sonst wohlhabend, ist aber durch den Sonderbundskrieg und das herrschende gewaltsame Regiment heruntergekommen. Seit seiner Aufnahme in den Bund 1481 theilte F. die Schicksale der Schweiz, kehrte 1830 auch seine Verfassung um, hielt jedoch als kathol. Kanton in Fragen,[792] welche die Rechte der Katholiken beschlugen, zu den kathol. Mitständen, schloß mit ihnen den sog. Sonderbund u. wurde 16. Nov. 1847 nach schwachem Widerstande von den Executionstruppen der Mehrheit occupirt. Ein geringer Theil der Bürgerschaft gestaltete sich zur constituirenden und gesetzgebenden Versammlung, octroyirte dem Kantone eine Verfassung, der neue Bund nahm einen eigenen § auf, um diese Verfassung schützen zu können, weil sie sonst direct gegen ihn verstoßen würde, und dieser eidgenössische Schutz hält in der Republik F. bis auf den heutigen Tag die Herrschaft der Minderheit über die Mehrheit aufrecht. Die Stadt F., im Uechtlande, 1179 von Berthold III. von Zähringen erbaut, hat 9200 E., liegt im tiefen Saanethale u. auf den ansteigenden Felsenterrassen, sieht alterthümlich aus, ist mit Mauern und Thürmen umgeben, Sitz des Bischofs von Lausanne (gegenwärtig durch die Regierungen von F. und Waadt vertrieben), war bis 1847 eine Hauptniederlassung der Jesuiten mit großartigen Anstalten im Kloster St. Michael. Die E. der unteren Stadt sprechen deutsch, die der oberen franz.; Drathbrücke über das Saanethal.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 792-793.
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