Priesterweihe

[614] Priesterweihe, Ordination, heißt dasjenige heil. Sakrament, durch welches dem Empfänger die priesterliche Gewalt und eine besondere Gnade für die Führung des Priesteramtes verliehen werden. Die priesterliche Gewalt besteht näher namentlich darin, daß der Geweihte fortan das heil. Meßopfer darbringen (vergl. Abendmahl), mit Ausnahme der P. und Firmung auch die übrigen Sakramente spenden, Weihen und Segnungen vornehmen, das Wort Gottes verkündigen u. Antheil am Kirchenregimente nehmen darf. Der sichtbaren Zeichen bei der P. sind mehre, die wesentlichsten die schon in der Bibel begründete Handauflegung u. das Gebet des Bischofes, dann die Uebergabe des Kelches mit Wein und Brod. Nur der Bischof kann die P. gültig ertheilen. Vorstufen u. Vorbereitung zur P. sind die 4 niedern Weihen (die der Ostiarier, Lectoren, Exorcisten u. Akoluthen); diesen folgen die 3 höheren, nämlich die Weihe der Subdiakonen, welche dem Priester am Altare beizustehen haben, die der Diakonen, welche dem Priester am Altare die nächsten Dienste leisten, ihm [614] auch taufen, predigen u. die heil. Communion austheilen helfen, endlich die der Presbyter; s. Presbyter, Priester.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 614-615.
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