Rath

[668] Rath (consilium), Mittheilung an einen andern, um auf dessen Entschluß einzuwirken; Collegium von Staats- oder Gemeindebeamten; Ehrentitel für höhere Beamte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 668.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: