Revers

[716] Revers, lat.-deutsch, Verwahrungsschein, schriftliche Versicherung, daß eine gewisse Handlung die Rechte eines andern nicht beeinträchtigen soll, namentlich, daß aus einer Begünstigung (z.B. bei Wegen, Benutzung von Brunnen etc.) kein Rechtsanspruch erhoben werde. R., bei Münzen, s. Avers; R., die Rückseite der Laufgräben. R. alie, ehemals die schriftliche Versicherung eines Fürsten bei Uebernahme der Regierung, die Rechte und Freiheiten der Unterthanen zu achten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 716.
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