Sardinien [2]

[47] Sardinien, der Staat. besteht aus der Insel S. (die den Titel Königreich im engern Sinne führt), der Insel Capraja, dem Herzogthum Savoyen, dem [47] Fürstenthum Piemont, der Grafschaft Nizza, dem Herzogthum Genua und dem Schutzfürstenthum Monaco, hat auf 13721/2 QM. 4916000 E. und wird auf dem Festlande von Frankreich, der Schweiz, Oesterreich, Parma, Modena, Toscana sowie vom Mittelmeere begränzt. Der größere Theil des Landes ist von den Alpen und deren Zweigen erfüllt, Piemont mit Nizza und Montferrat ist der fruchtbarste. Hauptfluß ist der Po (s. d.), der bei Turin schiffbar wird. Die E. sind sehr gemischter Abkunft (Ligurer, Gallier, Römer, Langobarden); die Savoyarden sind Franzosen, auch die Piemontesen nähern sich dem franz. Charakter, sprechen auch kein reines Italienisch. Die Bevölkerung ist im Allgemeinen kräftig, fleißig und kriegerisch, der großen Mehrzahl nach kath.; etwa 20000 Waldenser leben im Gebirge, vielleicht 30000 Juden zerstreut in den Städten. Der Handelsverkehr ist lebhaft und wird durch gute Straßen und ein ziemlich ausgebildetes Eisenbahnnetz befördert; Hafenplätze sind: Genua, Nizza, Savona, Oneglia, Chiavari, Spezzia. Nach offizieller Angabe zählte die Handelsmarine Ende 1855 an Fahrzeugen 2962 zu 184860 Tonnen, mit einem Personal von 31987 Mann. Nach dem Budget für 1855 beliefen sich die Staatseinnahmen auf 128472824 Frcs. 40 Cent., die Ausgaben auf 141374532 Frcs. 65 Cent.; die Staatsschuld betrug 1. Januar 1855 die Summe von 615993429 Frcs. 20 Cent. Die Armee beträgt auf dem Friedensfuße 47708 Mann aller Waffengattungen, wohlausgerüstet und eingeübt, auf dem Kriegsfuße ungefähr das Doppelte; die Kriegsmarine besteht aus 4 schweren Segel- und 4 Dampffregatten, einigen Corvetten und Schaluppen. Die Verfassung ist seit 4. März 1848 die constitutionell-monarchische; König ist seit dem 23. März 1849 Victor Emanuel II., geb. 1820. Der Staat S. entstand durch die Grafen von Savoyen (s. d.). Victor Amadeus (1676–1730) erwarb im Utrechter Frieden für seine Theilnahme am span. Erbfolgekrieg ein Stück von Mailand, Montferrat, Sicilien u. den Königstitel, mußte aber 1720 Sicilien gegen S. austauschen, Karl Emanuel III. (1730–73) vergrößerte sich 1735 und 1743 als Bundesgenosse Spaniens auf Kosten Oesterreichs. Einen Stillstand brachte der französ. Revolutionskrieg; Victor Amadeus III. verlor 1792 Savoyen, 1796 alle Selbständigkeit; sein Sohn Karl Emanuel IV. (1796–1802) wurde 1798 vom Festlande verdrängt. Piemont 1802 franz., aber 1814 erhielt Victor Emanuel I. nicht nur sein Königreich zurück, sondern dazu noch die Republik Genua und die Schutzherrlichkeit über Monaco, welchen Erwerbungen gegenüber die Abtretung von Carouge und einigen Dörfern an Genf nichts zu bedeuten hatte. Die revolutionäre Stimmung, welche nach 1816 sich über Italien verbreitete, brach in Turin etc. als Militärrevolution aus (12. März 1821). die den damaligen Prinzen Karl Albert von Savoyen-Carignan voranstellte (s. Karl Albert), aber schon im April durch einige Bataillone Oesterreicher unterdrückt wurde. Karl Albert bestieg den 27. April 1831 den Thron; s. darüber Karl Albert. Sein Sohn u. Nachfolger Victor Emanuel II. folgte seitdem der Politik seines Vaters, nahm an dem Kriege gegen Rußland durch die Entsendung von 15000 Mann in die Krim Theil, um bei Frankreich und England Ansprüche auf Dankbarkeit d.h. die Anwartschaft auf ein Stück Gebiet in Oberitalien zu erwerben. Er ist wie sein Vater (seit 1845) Patron der ital. Partei, welche auf den Umsturz des gegenwärtigen Staatensystems in Italien hinarbeitet u. hat durch Eingriffe in die kirchliche Gerichtsbarkeit, durch die Einführung der Civilehe, die Aufhebung vieler Klöster sowie durch die Begünstigung der protest.-engl. Propaganda eine verhängnißvolle Stellung eingenommen. (Ueber S. vergl. Casalis geographisch-historisch-statistisches Lexikon, 21 Bde., Turin 1841–51).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 47-48.
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