Keller

[430] Keller, ein Raum, der ganz oder größtenteils unter der Erdoberfläche liegt und meist dazu bestimmt ist, Lebensbedürfnisse aufzubewahren und zu erhalten.

Dieser Zweck erfordert, daß die Wärmeverhältnisse des Raumes mäßige und im Winter wie im Sommer dieselben seien, d.h. von der äußeren Temperatur nicht beeinflußt werden. Es kann dies erreicht werden durch starke Umfassungsmauern mit Isolierschichten, wenige und nicht zu große Lichtöffnungen und eine Einwölbung des Raumes. Der Keller soll trocken und luftig sein, es muß deshalb der Kellerboden über der Grundwasserhöhe liegen und Gefälle sowie Entwässerung erhalten (s. Kellerdehl). Den Zugang bildet die Kellertreppe, welche am bellen immer von Stein ist und in Wohngebäuden unter der Stocktreppe liegt. Bei Kellern für Lagerung von großen Fässern ist ein mindestens 1,5 m breiter Zugang von außen nötig, dessen Verschluß gut und dicht sein muß (s. Kellerhals). Zur Beleuchtung und Luftzuführung dienen die Kellerfenster (s.d.) und Kellerlöcher (s.d.). Die Höhe des Kellers ist je nach den Zwecken eine verschiedene; sie sollte jedoch mindestens so groß sein, daß man vor dem Gewölbeanfang noch aufrecht stehen kann. In neuerer Zeit wird in den Kellern für bestimmte Zwecke eine nahezu konstante Temperatur verlangt, die man durch besondere Kühleinrichtungen (s. Kältemaschine, S. 272, und Bierbrauerei) erreicht.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 430.
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