Abbau

[14] Abbau (auch Ausbau), die Verlegung eines Bauernhofs unter Abbruch des alten aus dem Dorf auf die Feldmark; auch die Anlage von neuen Vorwerken auf größern Gütern. Der A. kommt vielfach in Verbindung mit der Gemeinheitsteilung (s. d.) und der Flurregelung (s. d.) vor und bedeutet einen Übergang vom Dorfsystem zum Hofsystem (s. d.). Der erste bekannte A. kam nach Ditz (»Geschichte der Vereinödung im Hochstift Kempten«, Kempt. 1865) unter der Bezeichnung »Vereinödung« 1540 im Hochstift Kempten vor. – Über A. im Bergbaus. d. Abgebaut heißt eine Grube oder Lagerstätte, wenn der gewinnbare Mineralinhalt erschöpft ist. – In der Chemie die systematische Zerlegung einer organischen Verbindung zur Ermittelung ihrer Struktur. Durch bestimmte, sicher verfolgbare Prozesse sucht man einzelne Atomgruppen aus dem Molekül der Verbindung abzuscheiden, bis man auf einen Rest von bekannter Struktur gelangt. Die abgeschiedenen Atomgruppen gestatten Schlüsse, die durch die Synthese (s. d.) der betreffenden Verbindung zu bestätigen sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 14.
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