Absolūt

[53] Absolūt (lat.), wörtlich soviel wie vollendet, abgeschlossen. In abgeleiteter Bedeutung heißt a. (im Gegensatze zu relativ, s. d.) dasjenige, was in keiner Weise eingeschränkt oder bedingt ist. Die Einschränkungen und Bedingungen, die beim Absoluten wegfallen, können entweder nur gedachte oder auch wirklich bestehende sein, und je nachdem hat auch das Absolute selbst eine zweifache (eine bloß logische oder eine reale) Bedeutung. So wird bei der absoluten Majorität von der Vergleichung der betreffenden Stimmenzahl mit den einzelnen Minoritäten, beim absoluten Gewicht von der Vergleichung desselben mit dem Rauminhalt[53] des Körpers abgesehen etc.; dagegen bedeutet absolute Herrschaft die in ihrer Ausübung durch nichts eingeschränkte Herrschaft, absolute Härte den Härtegrad, der jede Zusammendrückung, absolute Genauigkeit die, die jeden Fehler ausschließt; das absolute (radikale) Böse ist das Böse in voller Ausschließlichkeit und im höchsten Grad; absolute Atome sind die unter allen Umständen unteilbaren Bestandteile der Materie; absolutes Wesen (absolutes Sein, absolute Substanz) ist ein in seinem Dasein von keinem andern abhängiges Wesen. In der Wirklichkeit kommt ein Absolutes wegen der Endlichkeit und Bedingtheit aller Dinge natürlich nirgends vor, doch stellt der Begriff desselben ein notwendiges Ideal der menschlichen Vernunft dar, die überall vom Endlichen und Bedingten zum Unendlichen und Unbedingten strebt, wenn es ihr auch niemals gelingt, von diesem ausgehend jenes zu begreifen, wie der Mißerfolg der das Absolute an den Anfang stellenden metaphysischen Systeme eines Spinoza, Schelling, Hegel u.a. beweist. Vgl. Metaphysik.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 53-54.
Lizenz:
Faksimiles:
53 | 54
Kategorien: