Actus

[90] Actus (lat.), im röm. Recht jede gerichtliche Handlung, dann auch eine außergerichtliche Handlung, an die rechtliche Wirkungen geknüpft sind. Auch bezeichnete A. das dingliche Recht, über das Grundstück eines andern Vieh zu treiben und mit Wagen zu fahren (Triftgerechtigkeit), sowie anderseits die diesem Recht entsprechende Verbindlichkeit (vgl. auch Grunddienstbarkeiten). An höhern Schulen heißt Aktus (Redeaktus) eine öffentliche Feierlichkeit mit Vorträgen, Gesang etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 90.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: