Admiralität

[116] Admiralität, die oberste Behörde einzelner Marinen. Im Deutschen Reich führte bis 1889 der Chef der A. den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers und leitete die Verwaltung unter Verantwortlichkeit des Reichskanzlers. Jetzt führt der Kaiser den Oberbefehl, die Verwaltung besorgt das Reichsmarineamt. In England gibt es einen Board of Admiralty mit 6 Lords, von denen der First Lord dem König und dem Parlament verantwortlich ist. Zu den Geschäften gehört nur die Leitung, Verwaltung und Ergänzung der Kriegsflotte. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist der Präsident der oberste Befehlshaber der Marine; er ernennt den Secretary of the navy. In Italien liegen dem Marineministerium die Verwaltung der Kriegsmarine, die Gesetzgebung für die Handelsflotte, die Fischerei und die Seepolizei, Invaliden- und Schulwesen der seemännischen Bevölkerung ob. Der französische Minister der Marine und Kolonien hat einen ähnlichen Wirkungskreis, teilt sich mit dem Handelsminister in das Beleuchtungs- und Betonnungswesen und leitet die Militär- und -Zivilverwaltung der überseeischen Kolonien. In Österreich besteht eine Marinesektion des Kriegsministeriums unter einem Vizeadmiral. Rußland hat ein Marineministerium.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 116.
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