Dikasterĭum

[6] Dikasterĭum (griech. Dikasterion), bei den alten Griechen Name für Gerichtshof, besonders Spruchgericht. Außer dem Areopag, dem ältesten und angesehensten, gab es in Athen anfangs noch vier »Blutgerichtshöfe«, die unter dem Vorsitz des Archon Basileus über Totschlag, Anstiftung zum Mord u. dgl. aburteilten. Nach Einführung des Geschwornengerichts (Heliäa) durch Solon wurden zehn Dikasterien in der Stadt Athen errichtet mit 100–2000 Geschwornen, je nach der Schwere des Falles. Die Geschwornen wurden für ein D. ausgelost und erhielten seit Perikles den sogen. Richtersold. Seit dem Mittelalter verstand man unter D. ein Richterkollegium, das keine bestimmte Gerichtsbarkeit über einen gewissen Bezirk hatte, sondern bloß im Auftrag und auf Ersuchen andrer Gerichte oder von Privatpersonen rechtliche Entscheidungen erteilte. In Deutschland bestanden als Dikasterien früher zahlreiche Schöffenstühle und Juristenfakultäten. Dikasterialtafel, in Ungarn eine Gerichtsstelle, an die vom Komitat appelliert wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 6.
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