Geldwechselgeschäft

[518] Geldwechselgeschäft (Sortengeschäft), ein Zweig der Bankgeschäfte, besteht in der Umwechselung von Münzsorten und Papiergeld. Bei den frühern ungeregelten Münzzuständen hatte es eine hohe Bedeutung (vgl. Banken, S. 334). Heute wird es im wesentlichen nur von Privatbankiers betrieben. Die Notierung der Münzen erfolgt an den Börsen entweder nach Stücken (al pezzo), so in Deutschland, oder nach dem Gewicht, so in England nach der Unze Standard. Papiergeld wird in Prozenten (Preis für 100 Einheiten, Gulden, Mark etc.) notiert.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 518.
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