Gravāmen

[253] Gravāmen (lat.), Beschwerde (s. d.). Gravamina hießen im ältern deutschen Staatsrecht auch die von Landständen über Gebrechen der Rechtspflege etc. erhobenen Beschwerden, daher die dadurch veranlaßten Gesetze Resolutiones gravaminum, Erledigungen jener Beschwerden, genannt wurden. Bekannt sind die Gravamina nationis germanicae, die Beschwerden, welche die deutsche Nation gegen den Papst wegen Eingriffs in ihre Rechte und wegen der gesunkenen Kirchenzucht führte. Die 1522 dem Papst übersendeten 100 Gravamina nationis germanicae erschienen in Nürnberg 1523 in deutscher und lateinischer Sprache. Gravaminieren, Beschwerde führen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 253.
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