Heffter

[50] Heffter, August Wilhelm, Rechtsgelehrter, geb. 30. April 1796 in Schweinitz bei Torgau, gest. 5. Jan. 1880 in Berlin, wurde 1820 Assessor bei dem neuerrichteten Appellationshof in Köln, dann Rat bei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Seine Schrift »Die athenäische Gerichtsverfassung« (Köln 1822) veranlaßte 1823 seine Berufung an die Universität Bonn. Von da ging er 1830 als Professor der Rechte nach Halle, 1833 nach Berlin, wo er zugleich Ordinarius des Spruchkollegiums, später Geheimer Obertribunalrat, Kronsyndikus und Mitglied des Herrenhauses ward. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: »Institutionen des römischen und deutschen Zivilprozesses« (Bonn 1825, 2. umgearbeitete Aufl. als »System des römischen und deutschen Zivilprozeßrechts«, 1843); »Beiträge zum deutschen Staats- und Fürstenrecht« (Berl. 1829); »Lehrbuch des gemeinen deutschen Kriminalrechts« (Halle 1833; 6. Aufl., Braunschw. 1857); »Die Erbfolgerechte der Mantelkinder« (Berl. 1836); »Das europäische Völkerrecht der Gegenwart« (das. 1844; 8. Ausg. von Geffcken, 1888; auch franz., 4. Aufl., das. 1883); »Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisierten Häuser Deutschlands« (das. 1871). Auch gab er die Institutionen des Gajus (Bonn 1830) heraus und beteiligte sich an der Redaktion des »Neuen Archivs des Kriminalrechts«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 50.
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