Propst

[386] Propst (v. lat. praepositus), ursprünglich Amtstitel für die Verwalter der Ökonomie in den Kapiteln und Stiftern; später der erste Geistliche nach dem Bischof an Kathedralkirchen; heute in Altpreußen und Bayern der Vorsitzende der Kapitel und erster Würdenträger nach dem Bischof; in der protestantischen Kirche mancherwärts soviel wie Superintendent (s. d.), auch Titel der Hauptpastoren. Der Feldpropst ist in Preußen die oberste Spitze der Militärgeistlichkeit; Propstei, Sprengel eines Propstes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 386.
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