Putzträger

[471] Putzträger, Vorkehrungen, um den Putz zu befestigen, wenn er nicht, wie z. B. auf Backsteinwänden, ohne weiteres haftet. Der gewöhnliche P. auf Holzwerk, verschalten Decken und Wänden etc. besteht in einer einfachen oder doppelten Berohrung, an deren Stelle auch vollständige Rohrgewebe angewendet werden, oder in einer Benagelung der Deckenschalung mit schwalbenschwanzförmig oder ähnlich profilierten Latten, sogen. Pliesterlatten. Auch Leisten, die mit Draht zu einem Gewebe vereinigt werden, dienen als P., und in Amerika ersetzt man diese Vorkehrungen mitsamt der Deckenschalung durch S-förmig gebogene Eisenblechstreifen oder durch rauhe, spließartige Späne, die an die Balken genagelt werden. Neuerdings werden auch Drahtziegel (s. d.) als P. empfohlen. Um bei Holzwänden, die aus Gründen der Feuersicherheit geputzt werden, den Putz fester haften zu lassen, werden sägeförmige Holzleisten angebracht, die durch Tränken mit Chorcalcium und Wasserglas schwer entzündlich gemacht werden und eine Oberfläche erhalten, die mit einer besondern Mischung von mineralischen Bestandteilen eine innige Verbindung eingeht. Diese Mischung bildet eine rauhe Schicht, auf der der Putz fest haftet (Dörings feuersicherer Patentputz). Als P. im weitern Sinne sind auch die Drahtgewebe und Eisengerippe anzusehen, die beim Rabitz- und Monierbau in die Gips-, bez. Zementmasse eingelegt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 471.
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