Segen

[283] Segen, die Ankündigung oder Anwünschung eines Gutes, besonders der göttlichen Gnade, unter Anrufung Gottes. Bei dem jüdischen Gottesdienst erteilte der Priester der Versammlung den S. Dieser Gebrauch ging in den christlichen Gottesdienst über, wobei meist die 4. Mos. 6,24 ff. angegebene Segensformel gebraucht wird. Auch ist die Einsegnung gewisser Personen und Sachen gebräuchlich, so die Einsegnung (Aussegnung) der Wöchnerinnen, der Brautleute, der Sterbenden, der Äbte bei ihrer Einführung, der Nonnen bei ihrer Einkleidung, des Brotes und Weines beim heiligen Abendmahl (Konsekration), der Schiffe, der Kriegsfahnen, der Häuser etc. Besondere Schätzung genießt der S. eines neugeweihten Priesters (Primizsegen) sowie der bischöfliche S. Mit dem vom Papste persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erteilten apostolischen oder päpstlichen S. ist ein vollkommener Ablaß verbunden. S. heißt auch ein Gebet oder eine Gebetsformel, z. B. Morgen- und Abendsegen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 283.
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