Unbestellbare Postsendungen

[891] Unbestellbare Postsendungen (franz. Correspondances tombéesen rebut; engl. Undelivered letters, Rückbriefe), Postsendungen an nicht zu ermittelnde, gestorbene, ausgewanderte etc., sowie an die Annahme verweigernde Empfänger. Im Reichspostgebiet werden auf Grund der Postordnung u. P. sofort an den bei jeder Oberpostdirektion befindlichen Ausschuß zur Eröffnung unbestellbarer Postsendungen zur Ermittelung des Absenders eingesandt, z. B. von der Rückbriefstelle des Briefpostamts in Berlin durchschnittlich täglich 2200 Briefsendungen, 80 Postanweisungen etc. Von 2,59 Mill. im Jahre 1905 bei den Ausschüssen eingegangenen Sendungen, darunter 1,1 Mill. Postkarten, konnten 1,19 Mill. den Absendern zurückgegeben werden, während 1,34 Mill. (darunter an unbestellbaren Postkarten 94,4 Proz.) gänzlich unbestellbar (unanbringlich, en souffrance, dead letters) blieben und 3 Monate nach Eingang beim Ausschusse vernichtet wurden. Von 1 Mill. im Reichspostgebiet aufgelieferter Sendungen sind durchschnittlich 640 Stück (meist Postkarten) unanbringlich. Wertinhalte etc. werden nach vergeblicher öffentlicher Aufforderung an den Empfänger zur Postunterstützungskasse vereinnahmt. Die österreichischen Postanstalten hängen ein Verzeichnis der unbestellbaren Sendungen öffentlich aus und schicken die Sendungen erst nach 3 Monaten an die Bezirksbehörde ein. Die Vereinigten Staaten von Amerika hatten 1904 im innern Verkehr 6,4Mill. völlig unanbringliche Briefsendungen und schickten 1 Mill. als unbestellbar an das Ausland zurück.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 891.
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