Winzergenossenschaften

[680] Winzergenossenschaften (Weinbaugenossenschaften), Vereinigungen von Weinbau treibenden Landwirten zur Förderung des Weinbaues, insbesondere[680] mit dem Zweck, ihren Mitgliedern den Wein abzukaufen, zu keltern, zu pflegen und mit Umgehung des Zwischenhandels zu verkaufen. Sie sind zahlreich in Österreich-Ungarn; in Deutschland, wo sie erst in der letzten Zeit, z. B. in Winkel, Rüdesheim, Meersburg, in der Pfalz etc. Verbreitung finden, gab es 1. Jan. 1906 deren 372 mit 21,963 Mitgliedern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 680-681.
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