Adelsverbindungen

[126] Adelsverbindungen, 1) Vereine des Adels zu Ende des Mittelalters zu gegenseitiger Hülfleistung in Fehden u. zur Wahrung ihrer Rechte gegen die Fürsten, s. Rittergesellschaften: 2) Vereine unter dem Adel, welche die Wiederbelebung der Idee des mittelalterlichen Ritterthums, die Hebung der sittlichen u. intellectuellen Bildung der Standesgenossen u. die Wahrung der Standesrechte beabsichtigten. Dergleichen A. waren die Adelskette (s.d.), die Vereine der Rheinischen u. Hessischen Ritterschaft (s. u. Adel VI. B), die Adelsunion in Schlesien um 1844, welche letztere auch die Hebung des Standes durch Heirathen mit reichen Bürgerlichen wollte etc. Doch sind die A. sämmtlich nie nachhaltig u. thatkräftig ins Leben getreten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 126.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: