Annāten

[531] Annāten (v. lat. Annatae, 1) bestimmte, von den Päpsten den Geistlichen aufgelegte Abgabe, darin bestehend, daß der Angestellte eine nach dem Ertrag der Stelle sich richtende Summe von den Einkünften des 1. Jahres seiner Pfründe an den päpstlichen Stuhl zahlt. Schon im 5. Jahrh. mußten die Geistlichen für ihre Einführung in ein Amt eine Taxe bezahlen; Kaiser Justinian beschränkte diese Abgabe auf die größeren Pfründen. Erst Papst Johann XXII. führte 1318 die eigentlichen A. ein, indem er die Einkünfte des 1. Jahres jeder geistlichen Stelle nach Rom zu schicken befahl. Viele Stimmen, namentlich die Fürsten, erhoben sich dagegen; die Concilien zu Kostnitz, Basel, Bourges mißbilligten sie. In der Gallicanischen Kirche wurden sie abgeschafft; die Protestanten machten sich davon frei; in der Anglicanischen Kirche aber ging das Recht durch Heinrich VIII. auf die Landesherren über. Die A. sind: a) die Hälfte der Einkünfte des 1. Jahres von Consistorialpfründen für den Papst allein; b) Servitiacommunia, Einkünfte des 1. Jahres von den Pfründen der vom Papst in dem Consistorium präconisirten Erzbischöfe, Bischöfe u. Äbte, in welche sich der Papst u. die Cardinäle theilten; c) Servitia minuta, die Kanzleigebühren; d) Quindennia, alle 15 Jahre von dem entrichtet, zu dessen Vortheil eine Vereinigung mehrerer Pfründen stattgefunden hat. 2) Jährliche Messen in der katholischen Kirche.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 531.
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