Aussicht

[60] Aussicht, das in die Ferne Schauen von einem Orte, u. der Anblick (Prospect), den die dabei sich darbietenden Gegenstände einer Landschaft, eines Platzes etc. gewähren; in dieser Hinsicht ist eine A. frei u. weit, od. beschränkt; wenn zu Mannigfaltigkeit von ansprechenden Naturgegenständen sich zugleich eine angemessene Gruppirung gesellt, eine Anregung des ästhetischen Wohlgefallens, ist sie eine reizende, lachende, malerische A., sofern sie bes. der Phantasie Stoff gibt, Ideen daran zu knüpfen, für welche das Gefühl ein lebendiges Interesse faßt. Bei Anlagen großer Gärten ist die Wahl angemessener Punkte zu Ruheplätzen, von wo aus theils in künstlicher Gruppirung von eigenen Anlagen, theils in Benutzung der in der Landschaft sich darbietenden Gesichtsgegenstände, reizende A-en entstehen, ein Hauptgegenstand. Die A. einem benachbarten Hause zu verbauen u. durch Anpflanzungen auf eigenem Grund u. Boden zu beschränken, kann nach gemeinem Rechte nicht verwehrt werden, wenn nicht auf dem Hause eine eigene Servitut deswegen ruht (Servitus prospectus, od. Servitus ne prospectui officiatur).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 60.
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