Autorität

[90] Autorität (v. lat.), 1) Ansehn, u. auf Ansehn beruhende Macht; daher 2) Autoritäten in der Wissenschaft solche Männer, denen ihr Wissen u. Wirken ein allgemeines Ansehn verschafft hat, daß ihre Aussprüche an sich gelten. Daher auch Autoritätsglaube der Glaube, den man, ohne nach Gründen zu fragen od. selbst zu prüfen, auf Treu u. Glauben der Lehrenden annimmt; 3) überhaupt glaubwürdiges Zeugniß; 4) im gewöhnlichen Leben ist A. das Ansehen, welches Einer zufolge seines Amtes hat u. demnach Gehorsam fordert, wie Schullehrer, Herrschaften, Obrigkeiten, deshalb 5) gesetzmäßige Gewalt, Behörde; 6) (Prof.), eine Sylbe ist nach A. (auctoritate) lang od. kurz, wenn zwar die prosodischen Grundgesetze dies unentschieden lassen, das Vorkommen bei alten Dichtern aber hierüber Belehrung gibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 90.
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