Bastille

[390] Bastille (fr., spr. Bastillj), 1) mit Thürmen versehenes festes Schloß; bes. 2) das sonst zu Paris an der Porte St. Antoine gelegene, viereckige, feste Schloß, um 1370 von Aubriot gegen die Engländer begonnen, 1383 vollendet u. noch im 17. Jahrh. mit Gräben u. neuen Befestigungen verstärkt; es wurde nachher zum Staatsgefängniß bestimmt; die 40 Kerker in den 4 fünfstöckigen Thürmen waren sehr fest u. dunkel, die Gefangenen waren durch Urtheil u. Recht verurtheilte Verbrecher, doch auch der Privatrache der Minister u. ihrer Günstlinge Geopferte, Schriftsteller, die wider einen Mächtigen geschrieben hatten, Buchhändler u. Buchdrucker, die ihnen behülflich gewesen waren, wegen Religionsmeinungen Verfolgte, auch Personen, welche ihre Familie wegen liederlicher Streiche festnehmen ließ. Die Lettres de cachet (s.d.) verordneten solche Einkerkerungen. Auch Schriften, bes. Manuscripte, welche den Ministern mißfielen, verwahrte man in der B. Als der König Ludwig XVI. 1789 Necker u. Montmorin entlassen u. dadurch sich als Gegner der Volkswünsche gezeigt hatte, erstürmte das Volk am 14. Juli, mit dem Militär vereinigt, die B. trotz den Kartätschensalven, die der Commandant de Launay unter sie geben ließ, u. dabei wurden Launay, Major de Losme u. der Maire Besselles ermordet, Am 15. Juli begann die Zerstörung der Bastille. Der König, hierdurch geschreckt ließ das zu seinem Schutz versammelte Heer aus einander gehen, rief Necker zurück u. die Revolution machte von jetzt an reißende Fortschritte. Vgl. Französische Revolution u. Linguet, Mém. sur la B., Par. 1783; La B. devoilée, 1789. Die in der B. gefundenen Actenstücke sind gedruckt worden (deutsch übersetzt Frkf. 1789 f.)

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 390.
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