Beizeichen

[506] Beizeichen, 1) Zeichen, welches die des Schreibens Unkundigen unter eine Urkunde machen, meist ein Kreuz; 2) bes. in England u. Frankreich (wo sie zuerst aufkamen), doch auch in einigen Häusern Deutschlands, bes. den Rheinprovinzen, Zeichen im Wappen, um den, welcher es führt, von Anderen, welche dasselbe auch führen, also bes. Seitenlinien, zu unterscheiden; es findet sich im Schilde u. auf dem Helm u. ist Zusatz, Weglassung, Veränderung der Figur u. der Tinctur, so bei den französischen Prinzen die Einfassungen, Turnierkragen, Schrägbalken, bei den englischen der Turnierkragen. Als Zeichen der unehelichen Geburt wurde bes. der Linksschrägbalken angewendet, s. Bastard; 3) (Musik), Zeichen, welche nicht unmittelbar hinter dem Schlüssel stehen, sondern nur dann u. wann vor Noten gesetzt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 506.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika