Turnierkragen

[78] Turnierkragen (Bank, Steg), schmaler Querbalken, welcher nicht an den Rand des Schildes stößt u. unten ordentlich drei Lätze (Gestelle, Zipfel) hat, oft mehre, deren Zahl angegeben werden muß, bisweilen auch mit andern Figuren belegt. Er ist, bes. in englischen Wappen, das Unterscheidungszeichen der jüngern Linie eines Hauses u. das Schildeshaupt ist sein ordentlicher Platz. Eine Vermuthung, warum man diese Figur als Beizeichen gebrauchte, ist, daß, wenn Vater u. Sohn gleich gerüstet beim Turnier erschienen, der letztere einen solchen eisernen Kragen um den Hals trug; der Gebrauch desselben ging von den Franzosen aus. In Deutschland ist er oft wirkliche Schildesfigur.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 78.
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