Kragen [1]

[754] Kragen, 1) Ansatz an verschiedenen Kleidern da, wo sie sich an den Hals anschließen, entweder aufrechtstehend (Stehkragen), zur Bedeckung des Halses, od. herabhängend (Hamlet); 2) eigenes Kleidungsstück von Weißzeug u. verschiedener Form, bes. für Frauenzimmer u. Kinder, od. von starkem wollenem Zeuge, Art Mantel ohne Ärmel; 3) so v.w. Bäffchen; 4) (Fleischer), so v.w. Gekröse; 5) an Flaschen, Lauten u. ähnlichen Instrumenten, so v.w. Hals; 6) (Her.), so v.w. Einfassung, s.u. Ehrenstücke B) e); 7) (K. am Stag), ein Auge od. Knoten, um dieses starke Tau vorwärts unten an den Gallion, od. Bogspriet etc. fest zu legen; 8) K. der Masten u. Pumpen, Stücke von getheertem Segeltuch (Persenning), welche an der Fischung eines Mastes, wo er durch das Verdeck führt, festgespickert werden, um das Eindringen des Wassers zu verhindern; bevor man diesen festmacht, wird ein breiter Reif um den Mast u. ein schmälerer auf Deck genagelt, welcher Spielkragen (Wandelkragen) heißt u. dem Mastenkragen mehr Sicherheit u. Festigkeit gibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 754.
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