Böschung

[112] Böschung, 1) die schräge Abdachung einer von Natur über die Ebene erhabenen od. aufgeschütteten Erdmasse, od. auch eines Grabens, deren Neigung durch die größere od. geringere Festigkeit der Erde bestimmt wird. Davon Böschungswinkel, d.i. der Winkel, welchen die Abdachung mit einer horizontalen Ebene bildet. 2) (Kriegsw.), Abdachung von Festungswerken. Sie ist nach den verschiedenen Flächen, welche bei Befestigungen vorkommen, u. nach dem Material, mit dem man baut, sehr verschieden. Man benennt sie nach dem Verhältniß der Höhe der Aufschüttung zu der Böschungsgrundlinie u. sagt, sie habe ganze Anlage, wenn Höhe u. Grundlinie gleich doppelte Anlage, wenn die Höhe 1/2 der Grundlinie ist, u. halbe Anlage, wenn die Höhe das Doppelte der Grundlinie beträgt etc. Bei geringerer als halber Anlage steht die B. nicht mehr fest, sondern muß durch eine Bekleidung mit Brettern, Faschinen, Rasen od. Plackwerk gehalten werden, z.B. die innere Wand der Brustwehren, die wegen des nahen Hervortretens der Vertheidiger gern so steil als möglich angelegt wird. Zu äußerer B. der Brustwehr u. zu unbekleideten Wallflächen nimmt man meist ganze B. Den Futtermauern der Festungswälle gibt man nur, 1/10 od. 1/12 ihrer Höhe zur Anlage, um das Eindringen des Regenwassers u. das dadurch verursachte Verwittern der Backsteine zu verhindern. Die Krone der Brustwehren u. Wälle (Plongée) erhält meist 6–12fache Anlage. 3) B. der Berge, s. Berg.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 112.
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