Clarissinnen

[188] Clarissinnen (Clarisserinnen, Zweiter Orden des St. Franciscus), gestiftet 1212 auf Antrieb des St. Franciscus von der Sta. Clara (s.d. 2) zu St. Damian (deshalb auch Damianistinnen) neben der Portiunculakirche zu Assisi, unter Oberaufsicht der Minoriten gestellt, 1263 einem eigenen Protector, aber schon 1264 wieder jenen untergeordnet u. von Bonaventura unter dem Namen der C. u. unter milderer Regel vereinigt. Nachdem Papst Urban IV. die Regel abermals gemildert hatte, widersetzten sich viele Klöster u. beharrten bei der alten Regel, u. so entstand Trennung des Ordens in C. u. Ubanistinnen; Letztere nannten sich auch Niedere Frauen od. Orden der Demuth U. L. F., u. verschmäheten hauptsächlich das jenen bewilligte Recht des Besitzes von Eigenthum. Andere drangen sogar noch auf strengere Regel, woraus neben den C. der Sta. Colette noch der Orden der Schwestern des Ave Maria in Frankreich sich bildete, bis endlich gar C. strengster Observanz (s. Barfüßer Q) 1631 in Italien u. 1676 die C.- Einsiedlerinnen des St. Peter von Alcantara (Alcantarinerinnen) sich erhoben. Tracht: die graue der Minoriten, mit Nuancen der Länge, des Schnittes u. am Schuhwerk. Die C. verbreiteten sich über 2000 Klöster mit 54,000 Nonnen; nach der Reformation waren noch 900 Klöster, 25,000 Nonnen allein in Europa. Ihre Klöster blühen jetzt noch als Erziehungsanstalten in Italien, Frankreich, Belgien, Baiern, Österreich, Amerika.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 188.
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