Convention

[419] Convention (v. lat. Conventio), 1) Zusammenkunft; bes. in England die Zusammenkunft des Parlaments in der Zeit, wenn kein König vorhanden ist; 2) die auf derselben gemachten Beschlüsse; 3) Übereinkunft, Vertrag, namentlich im politischen u. handelspolitischen Sinne, so z.B. der Vertrag einzelner Reichskreise u. Reichsstände über den Münzfuß, vgl. Conventionsfuß. Zwischen alliirten Staaten pflegen gewöhnlich bes. Militärconventionen für den Kriegsfall abgeschlossen zu werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 419.
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