Duumvĭri

[429] Duumvĭri (röm. Ant.), Zweimänner, ein Magistrat, welcher aus je zwei Personen bestand: a) ursprünglich der in den römischen Municipalstädten (D. municipiorum) u. Colonien (D. coloniarum) jährlich gewählte, den Consuln in Rom ähnliche Magistrat, welcher dem Senat u. den Gerichten präsidirte (daher Duumviri juridicundo) u. die Oberaufsicht über die städtische Verwaltung hatte. Ursprünglich waren nur Senatoren dazu wählbar u. gewählt wurden sie in den Comitien, zur Kaiserzeit von dem Senat der Städte; ihre Auszeichnung war die Toga praetexta u. der Vortritt von zwei mit Stöcken bewehrten Lictoren. In der Kaiserzeit verlor ihr Ansehn sehr, weil die Municipalfreiheiten u. die Jurisdiction der D. beschränkt wurde; auch blieben damals D. nur in den Colonialstädten,[429] während in den Municipalstädten ihre Zahl verdoppelt wurde (Quatuorviri). Nach dem Abtritt von ihrem Amte hießen sie Duumvirales;) D. capitales (D. perduellionis), in Rom zwei vom König Tullus Hostilius eingesetzte Criminalrichter zur Entscheidung über den Schwestermord des Horatius; das Amt bestand dann auch in der Republik zur richterlichen Entscheidung über Perduellio (s.d.) fort; appelliren konnte man von ihnen nur an das Volk; c) D. navales, 2 Commissarien, welchen die Ausrüstung u. Herstellung der Schiffe übertragen war; die ersten wurden 212 v. Chr. im Samnitischen Kriege ernannt; sie gehörten zu den niedern Obrigkeiten u. wurden in den Comitiis tributis gewählt; d) D. sacri, Commissarien, welche bei außerordentlichen Gelegenheiten zur Ausführung gewisser Geschäfte ernannt wurden, z.B. Tempel, die Jemand zu bauen gelobt hatte, bauen u. einweihen zu lassen; e) D. sacrorum (D. sibyllini, D. sacris faciundis), s. Decemviri sacrorum; f) D. dividundo frumento, vom Kaiser Augustus zur Zeit einer Theuerung, 22 v. Chr., zur Getreidevertheilung unter das Volk erwählt; g) D. viarum, so v.w. Viocuri, s.u. Via.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 429-430.
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