Eisgrube

[593] Eisgrube, Behältniß, worin Eis für den Sommer aufbewahrt wird. Die Grube wird an eine schattigen, gegen Norden liegenden trockenen Ort angelegt, 6–12 Ellen tief in die Erde gegraben, mit Holz ausgeschalt, od. in Moos ausgemauert u. oben mit einer Mauer u. einem dicken Strohdach versehen. Der Eingang muß mit einer doppelten Thür versehen sein, damit die Wärme nicht leicht eindringe. Der Boden der E. wird mit einem hölzernen Roste od. mit Ellerugebüsch belegt u. für das geschmolzene Eis ein Abzugskanal gemacht (in sandigem Boden verliert sich indessen das Wasser von selbst). Das Eis wird schichtenweise eingelegt u. zwischen die Schichten Salz gestreut. Man macht in neuerer Zeit auch E-n in Wohngebäuden u. zwar in den Kellern (Eiskeller), wenn der Boden derselben noch auf 8–10 Fuß Tiefe von Grundwasser frei ist; man gräbt dann eine etwa 8 Fuß tiefe Grube, setzt sie mit eichenen Bohlen aus u. macht eine doppelte Fallthür darüber, deren Zwischenraum mit Stroh ausgefüllt wird; der Boden wird dann nur mit Stroh belegt. Auch hat man Versuche gemacht, das Eis während des Sommers in Zimmernohne Fenster, in einem hölzernen, inwendig mit Ölfarbe angestrichenen Kasten von ungefähr 10 Fuß Länge, Breite u. Höhe, der aus starken Bohlen wasserdicht zusammengefügt ist, aufzubewahren; um diesen Kasten ist in einigem Abstande ein Mantel von Bretern gebaut u. der Zwischenraum mit Häcksel ausgefüllt. Auf den Boden des Kastens ist ein hölzerner Rost gelegt, worauf das Eis schichtenweis gelegt wird; unter dem Roste ist eine kleine Ablaufröhre mit Hahn zur Abzapfung des geschmolzenen Wassers. Gebäude über der Erde zur Aufbewahrung des Eises heißen Eishäuser (Glacieren). Die E-n dienen auch im Sommer zur Aufwahrung des Fleisches.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 593.
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