Erhaben

[845] Erhaben, als ästhetischer Begriff, bezeichnet das Große u. Gewaltige, welches im Menschen das Gefühl seiner physischen Schwäche u. Nichtigkeit, zugleich aber das Bewußtsein seiner Freiheit, der Kraft seines Geistes, jeden physischen Zwang von sich abzuweisen u. das Unendliche zu erstreben, wach ruft. Dies Innewerden des psychischen Vorzugs, welcher den Menschen über die nur den Gesetzen der Nothwendigkeit folgenden Natur erhebt, ruft ein Gefühl hoher Luft hervor, welches wesentlich verschieden ist von der Empfindung des Schönen. Im Schönen fließen Geist u. Natur, Idee u. Form harmonisch zu einem Ganzen zusammen, im Erhabenen[845] ringt sich der Geist los von der Natur, die Idee von der Form, das Unendliche erhebt sich über das Endliche, die Idee zum Ideal. Die Bestimmung des Begriffs des Erhabenen rührt von Kant her u. wurde von Schiller in seiner Abhandlung über das E. weiter ausgeführt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 845-846.
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