Erschießen

[868] Erschießen, Tödtung durch einen Schuß, in sofern durch Verletzung eines wichtigen Lebensorgans od. Verblutung sogleich der Tod folgt. a) Das E. (Arquebussiren, Füsiliren) ist eine Militärstrafe, wo der Delinquent durch ein Commando von meist 20 Mann, von denen die Hälfte in der Nähe von etwa 6–10 Schritt feuert, die andere aber während[868] dem fertig macht, um, wenn der zu Erschießende nicht tödtlich getroffen ist, ihm den Tod zu geben, erschossen wird. Ein Offizier befehligt das Commando. Der Delinquent kniet entweder mit verbundnen Augen, od. steht. Von hinten erschossen zu werden, gilt bes. in Spanien für schimpflich. Da auch das E. tapfrer Leute u. wegen politischer Ursachen vorkommt, so ist es oft geschehen, daß sich solche nicht haben die Augen verbinden lassen u. selbst Feuer commandirt haben, od. das Zeichen dazu durch Fallenlassen des Schnupftuchs u. dgl. gegeben haben. Während der Französischen Revolution fanden oft Erschießungen in Masse mit Flinten od. Kanonen durch Kartätschen (Mitraillade) Statt. Wahrscheinlich ist das E. zuerst in Frankreich od. Italien im 16. Jahrh. aufgekommen, wo es auf Civilpersonen in der Regel nur in Kriegszeiten od. in Zeiten, wo aus besonderen Gründen für gewisse allgemeinere Verbrechen Stand- u. Kriegsrechte angeordnet werden, zur Anwendung kommt. b) Beim Selbstmord durch E. bedarf es keines mit einer Kugel geladnen Gewehrs, in den Mund gerichtet ist die Explosion hinreichend, um durch Zerreißung von Gefäßen, Auseinandertreiben der Hirnschädelknochen, Zerreißungen u. Erschütterungen des Gehirns, das Leben sogleich zu vernichten. Zur Erkenntniß, ob das E. als Selbstmord od. als durch Zufall durch den Ermordeten selbst, od. von andern Personen od. als Mord von außen bewirkt worden sei, dienen die allgemeinen Kennzeichen des Selbstmordes, die Richtung des Schußkanals etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 868-869.
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