Fluth

[398] Fluth, 1) das Austreten eines Binnenwassers über seine normalen Grenzen; 2) das Anschwellen des Meeres im Gegensatz zur Ebbe; Vorfluth, der Anfang der F., wo das Wasser am schnellsten steigt; Halbe F., die Mitte der Fluthzeit: Hinterfluth (Achterfluth, Letzte F., Schlußfluth), die letzte Zeit der F., wo das Wasser schon seinen höchsten Punkt beinahe ganz erreicht hat u. sehr langsam steigt; Springfluth (Springzeit), die drei nächsten Tage vor u. nach dem Voll- u. Neumonde, wo die F. am höchsten steigt u. die Ebbe am stärksten strömt; Nippfluth (Schwächste F.), anderthalb Tage nach dem ersten u. letzten Viertel des Mondes, s.u. Ebbe. Daher Fluthanker, ein Anker, der das Schiff während der Fluth hält, daß es sich nicht in den Strom lege (schweie); denselben Zweck hat der Ebbeanker; 3) (Hüttenw.), das von dem Pochwerke abgefallene Wasser; daher Fluthner, ein Arbeiter, der das davon fortgerissene Erz (Fluthwerk) wieder sammelt; 4) der Zustand des Brunnens od. der Salzquelle in dem Salzwerke, wenn derselbe ganz angefüllt ist.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 398.
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