Geburtsfest

[36] Geburtsfest, Fest, an der jedesmaligen Wiederkehr des Geburtstages eines Menschen gefeiert. Die Alten begingen es bes. sehr feierlich, durch Einladung von Freunden, jovialische Freude u. Munterkeit, in weißem Gewand, mit Schmückung der Laren durch Kränze, Salbung u. Umduftung derselben u. Opfer, seinem Genius od. von Frauen der Juno, gebracht. Wein u. Kuchen wurden nach der Zahl der Jahre herumgegeben. Öffentlich feierte man auch die G-e der Götter (z. B. der Tellus, Diana, des Apollo), Kaiser u. verdienter Männer, ja Cäsars u. Augustus G. (den 12. Juni u. den 22. Sept.) waren in dem Kalender als ordentliche Feste angesetzt u. zu Ehren des Letzteren hielten bes. die römischen Ritter zwei Tage lang öffentliche Spiele. Auch bei den Neueren ist diese Sitte geblieben u. das G. wird sowohl bei Privaten im Familienkreise durch Glückwünsche, Geschenke (Angebinde), festliche Mahle etc., wie auch bei Monarchen durch öffentliche Freudenbezeugungen, Theater, Feuerwerke etc. gefeiert. In einigen Gegenden ist es üblich, so viel Lichter anzuzünden, als das Geburtstagskind Jahre zählt. Bei den Katholiken wird statt des Geburtstags meist der Namenstag festlich begangen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 36.
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