Indult

[896] Indult (v. lat.), 1) Nachsicht, Bewilligung, Aufschub; 2) (Moratorium), Anstandsbrief, s.u. Concurs 1) A) a); 3) (Gottesbrief, Indultum feudale), Aufschub, welchen ein Reichsstand in Hinsicht der Zeit, in der er längstens um die Lehen beim Kaiser bitten mußte (1 Jahr, 1 Monat, 1 Tag) erhielt; 4) (Lehensindult), Aufschub des Empfangs der Lehen, bes. bei minderjährigen Vasallen; daher Indultschein, ein lehnsherrlicher Schein über die gewährte I.; 5) das von dem Papst an Kirchenglieder od. weltliche Fürsten ertheilte Recht, Jemand zum Genuß einer geistlichen Pfründe zu bestimmen; 61 Messe, Jahrmarkt, weil nach Orten, wo der Ablaß gewöhnlich ertheilt wurde, viel Menschen strömten u. so Jahrmärkte entstanden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 896.
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