Lady

[10] Lady (spr. Lehdy; von dem angelsächsischen hlafdige, die Brodherrin), 1) ursprünglich der Ehrentitel der Königinnen von England, später auch der Prinzessinnen von königlichem Geblüte; 2) gegenwärtig die Gemahlinnen aller englischen Peers (Herzöge, Marquis, Earls, Viscounts, Lords u. der hohen Staatsbeamten, denen ihr Amt Sitz im Oberhause gibt) sowie der Baronets u. Ritter, welche sämmtlich den Titel L. vor den Familiennamen setzen (z. B L. Palmerston), ferner die Töchter der Herzöge, Marquis u. Grafen, welche jedoch den Titel L. nur vor den Taufnamen setzen (z.B. L. Mary) ohne Hinzufügung des Familiennamens; 3) im Allgemeinen jede den gebildeten Ständen angehörige Frau, jedoch stets ohne Zusatz eines Namens; 4) nennt jeder den gebildeten Ständen angehörige Engländer, wenn er von seiner eigenen Gattin in dritter Person spricht, dieselbe my lady, während My Lady als directe Anrede nur den unter 2) genannten Damen zukommt; 5) (von Römischen Katholiken) die Jungfrau Marie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 10.
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