Lordmayor

[519] Lordmayor (spr. L. Meh'r), erster Bürgermeister der Städte London, Dublin u. York; der Londoner L. wird den 29. Septbr. von den Aldermen erwählt u. am 29. Oct. in sein Amt u. in die Amtswohnung (Mansion house) eingeführt. Nach der Wahl halten der abtretende u. neugewählte L. mit den übrigen Gemeindebehörden den üblichen Lordmayorsauszug (Show), aus der City nach Westminster, welchen die verschiedenen Innungen der City mit ihren Fahnen begleiten u. welchem Geharnischte in voller Rüstung voran reiten. An der Londonbrücke schifft sich der Zug auf der Themse ein, u. nachdem in Westminster die ceremoniöse Beeidigung vor den Richtern des Schatzkammergerichts (Barons of exchequer) Statt gefunden hat, geht der Zug nach der City, an der Blackfriarsbrücke landend, zurück, wo dann auf dem Londoner Rathhause der Mayorschmauß folgt. Der L. ist Londons vornehmste Obrigkeit u. auch in dessen Vorstädten, so wie auf der Themse, unterhalb der Stadt, aber nur auf 1 Jahr. Seine Beisitzer sind die Aldermen, unter die er nach seiner Amtsführung zurücktritt. Sitz im Oberhause hat der L. nicht, aber der König schlägt ihn gemeiniglich zum Ritter (Knight), wenn er es nicht schon ist. Der L. sitzt zu Gericht, vergibt eine Menge wichtiger Stadtämter, ertheilt Concessionen u. pflegt, wenn er beliebt war u. für einen Bürgerfreund galt, nach dem niedergelegten Amte, als Friedensrichter einen großen Einfluß auf die städtischen Angelegenheiten auszuüben. Wenige bekleideten diese Würde mehr als einmal.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 519.
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