Offizier

[231] Offizier (v. fr. Officier), 1) Anführer einer Anzahl Soldaten; bes. 2) wenn er von höherem Rang als ein Feldwebel ist. O. sind also die Lieutenants, der Hauptmann (bei der Cavallerie Rittmeister), Major, Oberstlieutenant, Oberst (Brigadier) u. General. Die höheren O-e, vom Major an, heißen Stabsoffiziere; die niederen Befehlshaber, vom Feldwebel abwärts, Sergeanten u. Corporals, Unteroffiziere. Der O. ist schon durch die Uniform u. besondere Abzeichen, daß er bei der Infanterie kein Gewehr, sondern einen Degen od. Säbel trägt, durch Epaulettes u. Schärpe etc. kenntlich. Die Gesammtheit der O-e eines Truppentheiles heißt ein Offiziercorps, das streng auf Ehre hält. Zum O. kann ein Cadet od. Fähnrich avanciren, nachdem er durch ein Offizierexamen seine geistige Befähigung gezeigt hat; im Krieg kann in den meisten Armeen jeder Soldat, welcher sich tapfer u. sonst geeignet zeigt, O. werden. Die O-e eines Schiffes theilen sich in Oberoffiziere, Deckoffiziere u. Unteroffiziere. Auf den Capitän od. Commandanten eines Kriegsschiffes folgt der erste Lieutenant, welcher den Commandanten im Nothfalle ersetzt, dann sind auf großen Schiffen noch drei bin vier Seeoffiziere, ein Marineinfanterieoffizier, ein Artillerieoffizier u. ein O. des Schiffbaucorps; zu den O-en eines Schiffes, welche allgesammt, den Commandanten inbegriffen, der Schiffsstab heißen, gehören auch die Rechnungsführer, Ärzte u. Schiffscapläne, so wie die Seecadeten; 3) überhaupt, bes. in Frankreich, England u. Amerika, ein Individuum, welches vom Staat mit dem Befehl über gewisse Personen od. Sachen beauftragt ist, in letztern beiden Ländern (Officer), daher auch oft so v.w. öffentlicher Beamter; 4) die Figuren im Schachspiel (s.d.) außer dem König u. den Bauern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 231.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: