Pönitenz

[349] Pönitenz (v. lat. Poenitentia), 1) Reue eines Sünders mit dem festen Vorsatz, nicht mehr zu sündigen, s. Buße 1); 2) die Strafe, welche das Canonische Recht auf Verbrechen gesetzt hat, u. die Bußen, welche dem Beichtkind vom Beichtvater zu einiger Genugthuung aufgelegt werden; dergleichen sind Wachen, Fasten, Wallfahrten etc.; für schwere Vergehen selbst Kirchenbuße (s.d.); 3) die Strafe, welche Geistliche wegen leichter Vergehen, z.B. Disciplinarvergehen u. Ungehorsam gegen ihre Oberen, durch Versetzung auf geringer dotirte od. beschwerliche od. entlegene Stellen (Pönitenzpfarren) erleiden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 349.
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