Prakticant

[459] Prakticant (v. gr.), 1) Jemand, welcher prakticirt, bes. in irgend einem wissenschaftlichen Fache für das wirkliche Leben thätig ist; 2) junger Rechtsgelehrter, welcher zur Erweiterung seiner Kenntnisse bei einem Gerichtshofe ohne Besoldung arbeitet; 3) (Practicus), ein medicinische Praxis Treibender, doch meist mit Hindeutung des ersten Eintritts in diese, als Assistent od. zur Beihülfe in medicinisch-praktischen Instituten, od. auch ohne eine legale Stellung als Arzt zu haben; 4) junger Mensch welcher unter besonderen Begünstigungen, als kürzere Lehrzeit u. Befreiung von gröberen Arbeiten, aber gegen Bezahlung eines höheren Lehrgeldes, die Handlung erlernt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 459.
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