Proconsul

[612] Proconsul (röm. Ant.), in den früheren Zeiten Roms entweder ein Consul, welchem nach Verlauf seines Amtsjahres das Consulat verlängert wurde, od. welcher als gewesener Consul, doch auch als Magistrat von niederem Range od. als Privatperson in dringenden Fällen consularische Gewalt erhielt; in der letzten Zeit der Republik der nach Ablauf seines Consulats (od. seiner Prätur) Statthalter in seiner Provinz war. Nachdem Einer zum P. ernannt worden war u. vom Senate das Imperium proconsulare erhalten hatte, zog er in feierlichem Zuge vom Capitolium aus der Stadt; die Insignien seines Amtes waren 12 Fasces; auf seiner Reise in der Provinz erhielt er alle Bedürfnisse von den Bewohnern der Orte, welche er passirte; ging er über das Meer, so wurde ihm vom Staate das Schiff gestellt. Von dem Tage des Eintritts in die Provinz datirte sein Amtsjahr, u. sein Vorgänger mußte binnen 30 Tagen die Provinz verlassen. Während seiner Amtszeit durfte er die Provinz nicht verlassen. Bei der Rückkehr aus der Provinz zog er mit den Insignien bis vor Rom, wo sein Imperium aufhörte u. er binnen 30 Tagen Rechenschaft von seiner Verwaltung ablegen mußte. Von dem Geschäftskreise des P-s in der Provinz s. u. Provinz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 612.
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