Rechnungsführer

[879] Rechnungsführer, 1) derjenige, welcher bei einem Geschäft od. bei einer Verwaltung Einnahme u. Ausgabe aufzeichnet; 2) bei der preußischen Armee der Lieutenant od. Feldwebel, welcher das Rechnungswesen bei einem Bataillon od. Cavallerieregiment führt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 879.
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