Schlachthaus

[202] Schlachthaus (Schlachthof), in größeren Städten ein öffentliches Gebäude, worin die Fleischer das Schlachten des Viehes verrichten. Es besteht meist nur aus einem Erdgeschoß, welches in mehre Abtheilungen getheilt ist. Der Fußboden in demselben ist schräg mit Platten belegt, damit die Unreinigkeit leicht durch Rinnen abgeführt werden kann. Zum S. gehört ein Hof, worin ein Theil der Arbeiten verrichtet werden kann; Ställe, worin das Vieh auf kurze Zeit aufgestellt werden kann, welches in den nächsten Tagen geschlachtet werden soll; ein Keller, worin das vorräthige Fleisch aufbewahrt wird; eine Wohnung für den Aufseher des Hauses, welcher ein Verzeichniß über das den einzelnen Fleischern gehörige Vieh od. Fleisch führt. Solche Gebäude legt man in den äußeren Vorstädten u. an fließendem Wasser an od. leitet hinlängliches Röhrenwasser an den Ort.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 202.
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