Spannrahmen

[496] Spannrahmen, 1) die den Rahmen eines Grieswerkes (s.u. Grundwerk) bildenden Hölzer; 2) (Gelbgießer), eine Einfassung der Formflasche, welche die beiden Hälften derselben zusammenhält; 3) das rahmenartige Gestell einer Spannsäge; 4) (Bauw.), so v.w. Schwelle; 5) großer Rahmen, auf welchem ganze Stücke gewebter Zeuge durch Aufstechen auf messingene Spitzen an den schmalen Seiten befestigt u. darauf mittels hölzerner Schraubzangen od. in Furchen mittels hölzerner Keile straff ausgespannt werden können, da die eine kurze u. die eine lange Seite des S. beweglich ist. Baumwollenzeuge, bei welchen man die Fäden rund erhalten will, werden nach dem Stärken noch feucht auf den horizontal liegenden S. gespannt u. durch die Wärme eines darunter hin u. her gefahrenen Wagens getrocknet. Tuche werden vom Auswaschen nach der Walke noch feucht auf dem S. (Tuchrahmen, Trockenrahmen) in einer vertikalen Ebene zum Trocknen ausgespannt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 496.
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