Spielhaus

[549] Spielhaus, 1) (Spielbank), Haus, in welchem öffentlich Hazardspiele (bes. Roulet, Trente et quarante u. Pharao) gespielt werden. Da, wo sie ja gestattet werden, stehen sie unter polizeilicher Aufsicht. Die meisten u. ersten öffentlichen, verpachteten Spielhäuser hat es wohl in Frankreich u. Italien gegeben, jedoch sind sie dort jetzt auch untersagt. In Paris gab 1818 der Generalspielpachter für 20 Spielhäuser jährlich 6 Mill. Fr. Spielpacht. In England sind die öffentlichen Spielhäuser verboten, doch gibt es, namentlich in den größeren Städten, immer noch zahlreiche Privatspielhäuser. In Deutschland bestehen nur noch in mehren rheinischen Bädern (bes. Baden-Baden, Wiesbaden, Homburg, Nauheim etc.), Spielhäuser für die Badezeit, u. in nur wenigen andern Orten Spielbanken für die Zeit der Märkte, Vogelschießen etc. 1848 wurden sie in Folge eines Beschlusses der Nationalversammlung in ganz Deutschland geschlossen, aber nach der Reactivirung des Bundestages bald wieder geöffnet; doch hat sich die öffentliche Meinung, vom sittlichen wie vom politischen Standpunkte aus, fortwährend für die Schließung der Spielbanken ausgesprochen u. auch verschiedene deutsche Regierungen haben bis auf die neueste Zeit Anträge beim Bundestag in dieser Beziehung gestellt. 2) (Spelhus), in Holland so v.w. Bordell.[549]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 549-550.
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