Wächter [3]

[730] Wächter, 1) bei den Kunstgezeugen ein Hammer, welcher nach der Bewegung des Kunstrades auf einen klingenden Hammer schlägt, daß daran die Geschwindigkeit des Rades erkannt werden kann; 2) Probescheibe, um daran zu erkennen, ob das Feuer in dem Schmelzofen verstärkt od. vermindert werden muß; 3) (Färber), so v.w. Stahl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 730.
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